„Maske“ in der Praxis?

Muss in der Praxis noch eine Maske getragen werden? Eine Verordnung der Behörden zu dieser Frage besteht nicht mehr. Die Praxen haben nun wieder in Eigenverantwortung Hygienepläne zu erstellen und umzusetzen.

Wir möchten nach Corona den Infektionsschutz für unsere anfälligen Patienten und unser Personal weiter aufrechterhalten. Dabei geht es nun weniger um die aktuell kursierenden Coronainfektionen, sondern um alle ansteckenden Erkrankungen.

Deshalb gilt weiterhin, dass der Zutritt zur Praxis nur nach vorheriger tel. Anmeldung erlaubt ist. Bei Symptomen einer Atemwegsinfektion (Fieber, Husten, Schnupfen oder andere) muss dann auch ein Mundschutz getragen werden.
Falls Sie einen Termin vereinbart hatten und dann entsprechend erkranken, bitten wir um Kontaktaufnahme und ggf. um Verschiebung des Termins.

Wir danken für ihr Verständnis !