E – Rezept 2024

Liebe Patientinnen und Patienten

das Jahr 2024 beginnt für uns mit der Umstellung auf das E-Rezept. Hier gilt es einige Neuerungen zu beachten, weshalb wir sie bitten möchten, nachfolgende Informationen gründlich zu lesen.
Falls sich NACH dem Studium unserer Informationen noch Fragen ergeben, dann sprechen sie uns an.
Der Testlauf in den letzten Monaten war sehr erfolgreich verlaufen, und hat uns (und viele Patienten) überzeugt.
Es ändert sich nun der Verordnungsmodus, die vielen Probleme der Lieferengpässe u.a. können dadurch natürlich nicht beseitigt werden.
Vorweg: Sie brauchen weder Handy noch Computer. Die Versichertenkarte reicht! Wer dennoch die App seiner Kasse verwenden möchte (z.B. Onlinehandel), muss sich bei der Kasse zur Umsetzung erkundigen … wir werden angesichts der Vielfalt der verschiedenen Kassen und deren Apps dazu keine Auskunft geben können!
Das E-Rezept wird Pflicht für alle gesetzlich Versicherten:
Die wichtigste Änderung in unserer Praxis betrifft das Einlesen ihrer Versichertenkarte. Dieses muss schon vor der Bestellung erfolgen, da eine Bearbeitung ihrer Bestellung sonst nicht möglich ist. Achtung!!!! eine Bestellung z.B. auf der Telefonbox ohne zuvor eingelesene Versichertenkarte wird dann wieder gelöscht!!
Ist die Karte einmal im Quartal eingelesen, z.B. im Rahmen einer Sprechstunde, dann muss die Karte für eine spätere Bestellung im selben Quartal nicht erneut vorbeigebracht werden.
Nach dem Einlesen ihrer Versichertenkarte vor Ort (in der Praxis) ist der Rest für Sie dann ganz einfach:
wie bestellen?
Online 24/7 www.leo-med.de (unsere bevorzugte Bestellvariante)
Telefon 92600-19 Anrufbeantworter ab abends 18:00 Uhr!! (sonst sind die Leitungen oft belegt)
Bestellzettel in den Briefkasten 24/7
Bitte haben sie Verständnis dafür, dass nun an der Anmeldung keine Rezeptbestellungen mehr entgegengenommen werden können!
Was kann so bestellt werden?
Dies bleibt wie bisher unverändert begrenzt auf die regelmäßig verordnete Dauermedikation. Hier jeweils der Quartalsbedarf, also die N3 Packung.

Wenn auf diese Weise ihre Bestellung in der Praxis eingegangen ist, erfolgt die Bearbeitung im Büro und durch die Ärzte. Wenn alles passt, es sich also um den Quartalsbedarf regelmäßiger Dauermedikamente handelt, wird das sogenannte E-Rezept digital im Internet versendet. Es kann dann von jeder Apotheke abgerufen werden.
ACHTUNG erst mittags am 2. Werktag nach der Bestellung sind ihre Rezepte auf ihrer Versichertenkarte aktiviert. Unter Vorlage ihrer Versichertenkarte in der Apotheke können sie die Rezepte dann dort einlösen. Gehen sie nach 2 Tagen ab 12:00 Uhr mittags in eine Apotheke ihrer Wahl. Sie können für verschiedene Rezepte auch verschiedene Apotheken besuchen.
Nochmals Klartext:
Sie müssen also nach der Bestellung nicht mehr erneut in die Praxis kommen um den „rosa Zettel“ abzuholen. Wenn sie dann später im Quartal erneut Medikamente bestellen, brauchen sie dazu überhaupt nicht mehr in die Praxis zu kommen.
Die Bestellung der Medikation muss wegen der 2 Werktagesfrist aber rechtzeitig erfolgen, nicht erst wenn die letzten Tabletten aufgebraucht sind.

Beispiele:
Bestellung Montag 7:00 – Einlösen in der Apotheke ab Mittwoch 12:00 Uhr
Bestellung Montag 19:00 – Einlösen in der Apotheke ab Mittwoch 12:00 Uhr
Bestellung Donnerstags – Einlösen in der Apotheke ab Montag 12:00 Uhr
Bestellung Freitags – Einlösen in der Apotheke ab Dienstag 12:00 Uhr

UND NOCH ETWAS IST WICHTIG:
Für folgende Rezepte sind (derzeit) noch keine E-Rezepte möglich:
*Hilfsmittelrezepte – ACHTUNG dazu zählen nicht nur der Rollator u.a. sondern z.B. auch Stechhilfen für Blutzuckermessgeräte.
*Betäubungsmittel (also z.B. Opiat – Schmerzmittel)
*Grüne Privatrezepte (auch verschreibungspflichtige Selbstzahlermedikamente z.B. Dekristol 20.000, Viagra, bestimmte Schlafmittel u.a.)
*Privatrezepte für Privatpatienten sind generell noch nicht möglich
*Physiotherapierezepte
und all die anderen Formulare …
Diese Bestellungen werden wie üblich zur Abholung an der Anmeldung hinterlegt.

Vorbestellung von Überweisungen:
Hier ändert sich nichts! Die Bestellung von Überweisungen läuft wie bisher:
Online  24/7 www.leo-med.de (unsere bevorzugte Bestellvariante)
Telefon  9260019 AB 18:00 Uhr!! (ab 18:00 sonst sind die Telefonleitungen belegt)
Bestellzettel in den Briefkasten 24/7
Die Angabe der Fachrichtung und wichtig: der Grund der Überweisung muss angegeben werden.
Die Bearbeitung einer Überweisungsbestellung ist (im Gegensatz zum E-Rezept) auch ohne vorheriges Einlesen ihrer Versichertenkarte möglich. Diese muss dann aber zwingend bei der Abholung vorgelegt werden. Abholung dann ebenfalls 2 Arbeitstage nach der Bestellung.
Für kurzfristige Überweisungen im Hausarztprogramm gerne auch per Mail oder Telefon bestellen und vorbeikommen.

Nutzen sie ab sofort mit uns zusammen die Vorteile der E-Rezepte! Haben sie Geduld und Verständnis wenn es am Anfang hier und da noch etwas hakelt. Helfen sie uns mit konstruktiven Vorschlägen zur weiteren Verbesserung – am liebsten auf einen Zettel schreiben und in den Briefkasten stecken.

Herzlichen Dank für ihre Unterstützung

Das Team ihrer Hausarztpraxis